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Aktion / Bericht

Baumschutzverordnung

Von einem Bürger der Stadt Mindelheim wurde eine Baumschutzverordnung beantragt. Üblicherweise beinhalten solche Verordnungen, dass Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Höhe (vom Erdboden aus gemessen) nur in Ausnahmefällen gefällt werden dürfen. Ohne Genehmigung dürfen Obstbäume, bestimmte Nadelbäume sowie Bäume gefällt werden, wenn gute Gründe, wie z. B. Gefährdung vorliegen. Unstrittig für mich als Ökologe ist, dass das Grün in unserer Stadt bewahrt und gemehrt werden sollte: Es verbessert die Luftqualität, sorgt für ein günstiges innerstädtische Kleinklima und bietet zahlreichen Tieren wie  Insekten und Vögeln Lebensraum. Klar brauchen wir Bäume in der Stadt. Dennoch war ich von dem rigiden Instrument einer Zwangsverordnung, die empfindliche Strafen verhängt, nicht angetan: 1. Es stellt einen Eingriff ins Privateigentum dar und niemand wird seine Bäume lieben, weil er muss. 2. Mir fehlte die Förderung von kleineren Bäumen, Sträuchern und Hecken, die ökologisch nicht minder wertvoll sind. 3. Viele Baumschutzverordnungen differenzieren nicht nach ökologischem Wert: So brauchen wir einheimische Arten und Laubbäume in der Stadt, keine Nadelbäume und Exoten. Zielführend würde ich es finden, den Bürgern nicht Strafen anzudrohen, sondern sie bei der Pflanzung zu beraten, für Grün zu werben und es zu fördern. Diese Argumentation bildete die Basis für eine Themenbefassung im Stadrat und der damit verbundenen Änderung eines generellen Fällverbots.

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