Antrag / Anfrage / Rede
Stellungnahme der ÖDP-Fraktion zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Allgäu Airports
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
bereits 4 Jahre nach der Eröffnung legt der Allgäu Airport einen planfeststellungspflichtigen Antrag auf Erweiterung vor.
Was sind einige Eckpunkte des PFV?
• Verbreiterung, Verlängerung und Tragfähigkeitserhöhung der Haupt-Startbahn.
• Schaffung einer neuen Startbahn für Kleinflugzeuge.
• Bau von 120.000 m2 Rollwege und Abstellflächen
• Bauwerke mit 54.000 m2, bzw 1.030.000 m3 mit bis zu 23 m Höhe, darunter ein neues Terminal und ein Parkhaus
• Massive Abholzungen, im Antrag als „Umbauten“ umschrieben im Ungerhauser Wald
• Einstieg in den Nachtflug bis 23.00 oder 23.30 Uhr
• Ausweitung der Lärmschutzzonen und somit Eingriffe in die Planungshoheit der Kommunen um ein Mehrfaches .
1. Ist dieses Planfeststellungsverfahren erforderlich?
Letztes Jahr hat der Flughafen 912.000 Passagiere abgefertigt. Seit August 2010 ist ein sich verstärkender Rückgang zu beobachten. Für das erste Quartal dieses Jahres meldet das statistische Bundesamt einen Rückgang um 23%. Nach dem ersten Quartal fiel zudem die aufkommensstarke Linie nach Bremen weg. Unter allen Flughäfen in Deutschland liegt FMM bezüglich der Entwicklung der Flüge nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft deutscher Flughäfen im ersten Halbjahr derzeit auf dem vorletzten Platz, direkt vor dem Flughafen Altenburg, von dem sich vor kurzem alle Linienflieger zurückgezogen haben und dessen Schließung von der Landesregierung Thüringens mittlerweile erwogen wird.
Die Aussage, dass FMM von der Luftverkehrssteuer getroffen wurde ist richtig, erklärt aber nicht, warum FMM vom ersten auf den 23ten von 24 Plätzen zurückfiel.
Aus dem Planfeststellungsantrag und den beiliegenden Gutachten ist folgendes zu entnehmen:
Die derzeitige Kapazität des Flughafens reicht für die Abfertigung von 2,1 Mio Passagieren. Dann erst wird das Terminal, nicht die Start- und Landebahn zum Engpass. Die bestehende Start- und Landebahn wurde nach gründlicher Abwägung vom Luftamt Südbayern für die Flugplatzkategorie 4D zugelassen. Diese Kategorie reicht für die im innereuropäischen Luftverkehr am häufigsten eingesetzten LFZ-Typen Airbus A 312/320/321 und B 737/800 oder auch /900 aus. Ausweislich der Gutachten (z.B. Töpel, 2003, S2) im letzten Genehmigungsverfahren ist der Flugplatz bereits heute für Flugzeuge bis 150 to Abfluggewicht im Regelverkehr ausreichend.
Nun aber soll, ohne dass sich an dem der Genehmigung zugrunde liegenden Regelwerk der ICAO etwas geändert hat, die Startbahn ausgebaut werden. Bereits heute ist die Startbahn ausweislich der Genehmigungsunterlagen länger als die in Friedrichshafen. In der Presse war zu lesen, dass dies aus Sicherheitsgründen erfolgen soll. Doch bei genauer Betrachtung stellt man fest, dass nach dem Ausbau der Startbahn neue Sicherheitsrisiken geschaffen werden. Die RESA (Runway End Safety Area) wird durch die genehmigungsrechtliche Verlängerung auf ein Minimalmaß verkürzt. Diese sind allerdings nach Ansicht der Pilotengewerkschaft VC viel zu kurz. Im Vorstand von VC sind übrigens auch AirBerlin-Piloten, die Memmingen bereits heute als einen der unsichersten deutschen Flughäfen mit einem Mangelstern ausgezeichnet haben (AirBerlin ist aber pikanterweise auch die Gesellschaft von der der Ausbau des Flughafens abhängt). Die größte Unsicherheitsquelle des Allgäu Airports, der fehlende Taxiway wird nicht geheilt. Die nun im PFV beantragte Verbreiterung der Startbahn, wurde von der Pilotengewerkschaft nicht gefordert.
Memmingen hat unter den mangelhaften deutschen Flughäfen (derzeit 7) mit großem Abstand die meisten Passagiere. Die deutschen Liniencarrier fliegen die unsicheren Flughäfen nicht gerne an. Bevorzugt sind dort entweder kleine Geschäftsflieger oder Billigflieger zu finden. Es ist die Frage, wann auch in Memmingen, wie an anderen unsicheren Flughäfen, die Passagierzahlen sinken. Der Startbahnausbau in Memmingen wird nur in geringem Umfang zur Verbesserung der Marktchancen beitragen.
Wie sieht dieser Startbahnausbau im deutschen Vergleich aus?
Der Allgäu Airport soll eine Startbahn von 3.000 m Länge erhalten. Zum Vergleich die Längen einiger vergleichbarer Flughäfen:
Innsbruck 2.000 m
Dortmund 2.000 m
Saarbrücken 2.000 m
Bremen: 2.040 m
Friedrichshafen 2.365 m
Niederrhein/Düsseldorf 2.440 m
Dresden 2.508 m
Erfurt (Neubau 2007) 2.600 m
Nürnberg (aktuell Neubau) 2.700 m
Frankfurt (Neubau S 4) 2.800 m
Und ich wiederhole: Memmingen 3.000 m.
Wenn ich jetzt noch sage, dass die Startbahn bezüglich der möglichen Lasten auf die höchstmögliche Klasse gesteigert wird, dann wird Ihnen sicher klar, wo diese Entwicklung hinführt. Frachtflug auch mit relativ großen Frachtmaschinen wird jetzt möglich.
Nachtlärm / Verlängerung der Betriebszeiten
Die Verlängerung der Betriebszeiten wird im Antrag nicht schlüssig begründet. Sie ist keineswegs marktkonform, wie dies im Antrag heißt. Zum Vergleich dazu einige Betriebszeiten von anderen Flughäfen
Friedrichshafen: 22.00 Uhr
Innsbruck: 19.00 Uhr (Jets), 22.00 Uhr (Propeller/Dash 8)
Weeze: 22.00 Uhr
Dortmund: 22.00 Uhr
Die Stationierung von Flugzeugen ist auf all diesen Flughäfen möglich. Die Aussage, dass nur eine Betriebszeitverlängerung innerdeutschen Linienverkehr ermöglicht ist absolut unhaltbar und kann mit einer Vielzahl weiterer Regionalflughäfen widerlegt werden.
2. Sind die Gutachten valide
Ich darf an die Gutachten von 2002 erinnern. Diese prognostizierten eine Entwicklung bis 2015 und waren fast samt und sonders total falsch.
• Es wurden 2.000 Flüge mit Flugzeugen der Klasse 5.2 (Strahl-Flugzeugen mit mehr als 50 Tonnen) angenommen. Tatsächlich aber wurden im Jahr 2010 nach Angaben des statistischen Bundesamts 5.297 Flüge mit Strahl-Flugzeugen über 75 Tonnen und über 1.500 (1956 Flüge bis 75, davon Großteil AirBerlin mit über 50 Tonnen) mit Strahl-Flugzeugen über 50 Tonnen durchgeführt.
• 640 KFZ-Bewegungen pro Tag im ursprünglichen Gutachten stehen nun 3.900 aus der Verkehrszählung 2009 gegenüber.
• 200 Parkplätzen aus dem ursprünglichen Gutachten stehen nun (18.10.2010) 3.374 Parkplätze gegenüber.
• Einem Gewinn bereits ab 316.000 Passagieren stehen große Verluste auch mit 912.000 Passagieren gegenüber.
Ich könnte noch weitere Vergleiche anstellen, doch will ich Ihnen dies ersparen. Aus diesen drei Gegenüberstellungen wird klar, dass Gutachten nur so gut sind, wie die Ihnen zugrundeliegenden Annahmen.
Lärmgutachten
• Sehr interessant ist, dass nur 45 S 6.1 Flugzeuge und - ich betone hier ganz explizit – somit besonders lauten Maschinen in den verkehrsreichsten 6 Monaten angesetzt werden. Für diese soll die Startbahn ausgebaut werden. Wer in der Lage ist 1 und 1 zu addieren, der weiß, dass sich eine derart große Investition für derart wenige Maschinen nicht lohnt. Diese Annahme ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unzutreffend.
• Wir erinnern uns noch gut an den Lärm der Triebwerksprobeläufe des Jabo G 34 vor Errichtung der beiden Schallschutzhallen. Diese werden nun abgerissen. Im Gegensatz zu den Flughäfen in Friedrichshafen und Augsburg sollen aber für den nun neu aufzunehmenden Werftbetrieb in Memmingen keine Schallschutzeinrichtungen errichtet werden. Die Annahmen zu den Testläufen nicht substantiiert und willkürlich. Hier ist im Minimum eine Substantiierung des Lärmgutachtens zu fordern.
• Schule und Kindergarten in Dickenreishausen befinden sich fast auf der Grenze zur Lärmschutzzone 1. Die näher an der Flugschneise befindliche Schule weist niedrigere Lärmwerte auf, als der weiter weg liegende Kindergarten. Dies ist ebenfalls ein Indiz für Fehler im Lärmgutachten.
• Die Gesamtzahl der Flugbewegungen wird nicht substantiiert. Obwohl nun 7 mal mehr Passagiere den Flughafen nutzen sollen und im sehr großen Stil Werftbetreib geplant ist, steigt die Gesamtzahl der Flüge gegenüber dem Gutachten von 2002 nicht an. Vergleichbare Flughäfen haben erheblich mehr Flugbewegungen.
• Ebenso ist die Annahme zum Modal-Split hinsichtlich des Busverkehrs ebenso wie im Gutachten von 2002 nachweislich falsch. Es wird angenommen, dass 20% der Flugpassagiere mit dem Bus kommen. Diese Behauptung ist nicht substantiiert und widerspricht der augenblicklichen Realität (6%) und den Werten vergleichbarer Flughäfen. Somit wird für die Straßen und Wohngebiete im Memminger Osten relevanter Verkehrslärm klein gerechnet.
• Der mit Sicherheitsaspekten begründete Startbahnausbau dient in Wirklichkeit der Ermöglichung von Frachtflug. Dieser ist aber extrem lärmbehaftet, da er i.d.R. mit großen alten und somit lauten Flugzeugen durchgeführt wird. Im Antrag wird an keiner Stelle eine Begrenzung der Maximal-Schallpegel oder der Zahl der Lärmereignisse gefordert. Derartige Begrenzungen existieren aber z.B. in München, Frankfurt, Friedrichshafen, Innsbruck, … Eine Begrenzung ist auch für Memmingen zu fordern.
• Als großer Mangel im Lärmgutachten ist die Berechnungsmethode des Nachtlärms nach Leq zu nennen. Danach werden die angenommenen 5,9 Landungen (ohne Beschränkung hinsichtlich der Maximalzahl) pro Nacht auf 8 h verteilt. In Wirklichkeit finden sie aber in der Zeit von 22 bis 23 Uhr statt. In dieser Zeit herrscht somit ein Lärmpegel, der mindestens auf dem des Tages liegt. Stellen Sie sich vor Sie tauchen in 8 Wassergefäße. 7 davon haben 20 Grad, eines 97 Grad. Dann beträgt die Temperatur im Mittel angenehme 30 Grad und dennoch sind Sie hinterher tot. An anderen Flughäfen wird der Nachtlärm nicht gemittelt sondern für die relevante Zeit ermittelt.
3. Wie ist die Stadt Memmingen nun von den Ausbauten des Flughafens betroffen?
Wirtschaftlichkeit
• Die Erreichbarkeit der Stadt wird sich nur unwesentlich verbessern. Deutlich kleinere und beschränktere Flughäfen (von Passagierzahl, Startbahn und Betriebszeit) haben ein erheblich besseres Liniennetz als Memmingen (z.B. Friedrichshafen, Innsbruck, Saarbrücken, …). Für die Wirtschaftskraft der Stadt Memmingen ist also nicht von Verbesserungen auszugehen.
• Das Defizit des Flughafens wird sich mit Sicherheit durch die Ausbauten nicht verringern. An dieser Stelle sei an das Fiasko am Flughafen Baden Airport (pikanterweise die frühere Wirkungsstätte des GF Schmid vom Allgäu Airport). Dort muss die öffentliche Hand lt. einem vom Land Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachten mit 203 Mio Investitionen einspringen um die zweite – und wahrscheinlich endgültige – Insolvenz zu verhindern. Das Flughafenkonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2009 fordert für Erweiterungen von Regionalflughäfen einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Als mutmaßlich von der Wirtschaftlichkeit des Flughafens betroffene Gebietskörperschaft haben wir gegenüber unseren Steuerzahlern die Pflicht, uns um die Wirtschaftlichkeit des Flughafens zu kümmern.
• Sollte der Flughafen aber tatsächlich seine Kosten nicht mehr tragen können bzw. insolvent werden, so ist Memmingen mit seiner Einlage am Flughafen formal betroffen. Viel wesentlicher aber dürfte sein, dass in einem derartigen Fall die Gebietskörperschaften von den Ländern i.d.R. in die Mithaftung genötigt werden. In Bayern liegt diese Situation derzeit Coburg, Hof und Augsburg vor. Außerhalb Bayerns gibt es nahezu unzählig viele Fälle, hier sei nur an die „Highlights“ erinnert, wie z.B. Lübeck, Baden, Weeze, Schwerin, Rostock, Erfurt, …
• An dieser Stelle sei daran erinnert, dass eine Tochtergesellschaft des Flughafens, die Allgate GmbH – im Frühjahr des Jahres nach § 19 Insolvenzordnung einen Antrag auf Fortführung der Geschäfte anlässlich ihrer Überschuldung zum Bilanzstichtag stellen musste. Am 10. Dezember verkündete der GF Schmid noch via Allgäuer Zeitung einen Gewinn für den Airport im Jahr 2010 und musste dann am 31.12. feststellen, dass er stattdessen einen Verlust in Höhe von 637.000 Euro gemacht hat. Unsere Einlage beim Flughafen ist somit auf das höchste gefährdet.
Wirtschaftlich bringt der Flughafen also nur Nachteile.
Planungshoheit
Die Stadt Memmingen wird durch den Flughafen in Ihrer Planungshoheit massiv eingeschränkt. So würde zukünftig (selbst bei dem vorliegenden u.E. geschönten Lärmgutachten) die Planungshoheit in der „Flughafenschneise“ massiv beeinträchtigt.
• Die Lärmschutzzone 2 wird sich über den Memminger Osten hinweg, über die Römersiedlung bis etwas über die Buxach erstrecken. Grundstücke verlieren dadurch an Wert. Die Grundstückseigentümer unbebauter Flächen würden quasi enteignet. Hier handelt es sich um Millionenwerte, die die Stadt für ihre Bürger verteidigen sollte.
• Innerhalb der Lärmschutzzone 2 ist der Bau öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altersheime, Krankenhäuser, etc. generell untersagt. Dies ist ein massiver Eingriff in die Planungshoheit der Stadt Memmingen
• In diesem Gebiet sind bei Neu- und größeren Umbauten Schallschutzeinrichtungen erforderlich. Auch in diesem Fall kommen erhebliche Kosten auf unsere Mitbürger zu.
• Die Lärmzone mit mehr als 50 dB(A) Dauerschall erstreckt sich bis an den Ortsrand von Ferthofen und innerhalb der Stadt bis zum Marktkaufgebäude. Normalerweise sind derart hohe Lärmwerten für Wohnbaugebiete nicht zulässig. Bürgern im Einzugsbereich eines Flughafens wird die Minderung der Lebensqualität aber zugemutet. Immobiliengutachter setzen bei derartigen Lärmwerten Wertanschläge an. Bei nur 5% Wertabschlag beläuft sich der Vermögensverlust der Immobilienbesitzer auf viele Millionen Euro
• Das im Besitz der Stadt befindliche Baugebiet mit mehreren Hektar Größe in Dickenreishausen wird deutlich an Wert verlieren, da es direkt am Rand zur Lärmschutzzone 2 liegt. Sollte sich eine geringfügige Erhöhung der Lärmwerte ergeben, so liegt es bereits innerhalb Lärmschutzzone 2 und darf nur noch mit Schallschutzeinrichtungen bebaut werden. Der Vermögensschaden für die Stadt Memmingen ist dann sehr hoch.
• Schule und Kindergarten in Dickenreishausen befinden sich fast auf der Grenze zur 50 dB(A)-Linie. Die näher an der Flugschneise befindliche Schule weist niedrigere Lärmwerte auf, als der weiter weg liegende Kindergarten. Dies ist ebenfalls ein Indiz für Fehler im Lärmgutachten.
• Große Teile des Stadtwalds befinden sich am Rand der Zone 1 und werden somit in ihrer Funktion als Naherholungsgebiet entwertet.
• Die Straßen entlang der äußeren Stadtumfahrung Richtung Flughafen werden in erheblichem Maße verlärmt. Auch in diesem Bereich ist eine Wohnbebauung z.T. nicht mehr möglich. Gerade auf die diesbezüglichen Mängel im Lärmgutachten wurde bereits hingewiesen.
CO2-Wirkung des Flughafens
Für die Betreibergesellschaft ist nicht erwähnenswert, dass ein Flughafen in erheblichem Maße für die Freisetzung von CO2 verantwortlich ist. Etwa 10% der klimarelevanten Gase in Deutschland resultieren aus dem Flugverkehr (Deutschland hat 5% der weltweiten Flugbewegungen aber nur etwa 1% der Weltbevölkerung).
Am Allgäu-Airport soll ausweislich des Antrags der Betreiber versucht werden den stärksten Passagierzuwachs durch Verlagerung von Schienen- und Straßenverkehr in die Luft zu erzielen. D.h. mit aller Macht soll der CO2-Ausstoß vermehrt werden. Die Folgen des verantwortungslosen CO2-Ausstoßes werden derzeit bei der Hungersnot in Ostafrika in ihrer ganzen Grausamkeit sichtbar. Deutschland ist derzeit unter den Top5 der Klimasünder (personenbezogen). Die Stadt Memmingen ist dem Klimabündnis beigetreten und will ihren CO2-Ausstoß von 1990 bis 2030 halbieren. Mit der Verlagerung des Verkehrs von der Schiene in die Luft ist dies nicht möglich. Soll Memmingen seiner Verpflichtung für das Weltklima nicht nachkommen. Man kann global nichts verändern wenn man lokal in die falsche Richtung arbeitet.
Doch selbst wenn man von dieser Verantwortung nichts wissen will, gibt es „euroharte“ Fakten die gegen zusätzlichen CO2-Ausstoß sprechen. Unsere Regierung hat sich völkerrechtlich verpflichtet den deutschen CO2-Ausstoß zu minimieren und hat hierfür umfangreiche Anreizsysteme geschaffen, die sich die deutsche Bevölkerung viel Geld kosten lässt.
Geht man von Vermeidungskosten von CO2z.B. durch die Solarförderung aus, so kostet die Vermeidung von 1kg CO2derzeit rund 0,38 € (Quelle: UBA, BMU, BDEW: ca. 0,23€ pro kWh nach Abzug EEX-Preis, 0,6 kg CO2/kWh im deutschen Mix). Um die rund 720.000 Tonnen CO2/a, die durch die prognostizierten Flüge erzeugt werden (Quelle Bund Naturschutz) zu kompensieren, ist ein Betrag von 276 Mio €/a erforderlich. 276 Mo €/a die vom Millionär bis zum Sozialhilfeempfänger ohne Ansehen der Person über den persönlichen Stromverbrauch zu bezahlen sind.
Auch vor diesem Hintergrund ist der Flughafen volkswirtschaftlich grober Unsinn und wir täten gut daran auch ein wenig über unsere Stadtmauern hinauszuschauen.
Zu guter Letzt sei hier an dieser Stelle an die vielfältigen Versprechungen des Stadtrats erinnert.
• 2001 (vor Stadtratswahl) Resolution: „Wir sind gegen einen Regionalflughafen und gegen Frachtflug“
• 2002 Beschluss: „Wir wollen maximalen Schutz der Bevölkerung und die Wochenendruhe möglichst nicht stören“
• 2004 (vor OB-Wahl) Beschluss: „Wir wollen keine Finanzierung des Flughafens vornehmen“
• 2005 Bürgerentscheid: „Wir werden keine Betriebskosten übernehmen“
• Laufend: Wir setzen uns für die Umwelt ein
Inzwischen haben wir einen Verkehrsflughafen, der die Wochenendruhe insbesondere durch Schulflüge massiv stört. Wir haben 200.000 Euro Anschubfinanzierung geleistet und sind seit 1 Jahr über die Allgäu-GmbH auch über eine Vielzahl von Werbemaßnahmen an der mühsam kaschierten Finanzierung der Betriebskosten beteiligt.
Wir sind es der Bevölkerung unserer Stadt schuldig, zu unserem Wort zu stehen.
Wir stellen den Antrag den Planfeststellungsantrag des Allgäu Airports wegen nicht substantiierter Annahmen in den Lärmgutachten, nicht vertretbarer Eingriffe in die kommunale Planungshoheit sowie wegen des fehlenden Nachweises der Wirtschaftlichkeit komplett abzulehnen.
Hilfsweise stellen wir den Antrag, die Lärmgutachten komplett neu zu erstellen sowie ein Wirtschaftlichkeitsgutachten oder eine Bürgschaftserklärung der Airportbetreiber vorzulegen.