Pressemitteilung
Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht München eingereicht:
ödp will beim Wahl-O-Mat berücksichtigt werden - Ministerium rudert zurück und gibt Wahl-O-Mat auf!
Mangold: „Das Kultusministerium hat das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit verletzt!“
Die bayerische ödp hat beim Verwaltungsgericht München eine einstweilige Anordnung gegen das Kultusministerium eingereicht. Die Partei will beim Wahl-O-Mat berücksichtigt werden, den die Landeszentrale für politische Bildung herausgibt und über den Bayerischen Jugendring verbreitet. Das Kultusministerium hat inzwischen auf den ödp-Antrag reagiert und eine Pressekonferenz zum Start des Wahl-O-Mat abgesagt. Gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärte das Ministerium am 28.8.08, es habe „das Vorhaben den Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2008 zu betreiben, aufgegeben“.
Die ödp hatte dem Kultusministerium zuvor ihre Zusammenarbeit angeboten, um ihre Berücksichtigung im Wahl-O-Mat noch rechtzeitig zu schaffen. „Wir haben nicht gegen den Wahl-O-Mat eine einstweilige Verfügung beantragt, wie das Ministerium jetzt behauptet. Im Gegenteil: Wir wollen auf keinen Fall den Wahl-O-Mat verhindern. Wir finden ihn sehr gut, um junge Menschen für Politik zu interessieren. Aber wir können es nicht akzeptieren, dass die ödp dabei ausgegrenzt wird“, erklärte ödp-Landesgeschäftsführer Urban Mangold. „Eine Partei, die weitgehend kommunalpolitisch verankert ist und an deren kontinuierlicher Arbeit niemand zweifeln kann, darf nicht durch willkürliche Entscheidungen der Behörden ausgegrenzt werden. Wir wollen dieselben Möglichkeiten wie unsere politischen Konkurrenten“, fordert Mangold.
Beim Wahl-O-Mat handelt es sich um eine elektronische Befragung zu tagespolitischen Thesen. Am Ende wird dem Nutzer mitgeteilt, mit welcher Partei er am ehesten übereinstimmt. Die Landeszentrale hatte dabei nur die Landtagsparteien sowie FDP, Freie Wähler und Linke berücksichtigt, die ödp jedoch außen vor gelassen.
Die Wahlrechtsgleichheit verlangt, dass die öffentliche Hand jeder Partei generell die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleichen Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen einräumt, argumentiert die ödp in ihrem Antrag. Mangold: „Wenn es bei der Landeszentrale für politische Bildung überhaupt Ausschlusskriterien geben soll, dann kann es dabei nach unserer Ansicht allenfalls um die Frage gehen, ob eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird (wie z.B. die NPD) und ob sie kontinuierlich politisch tätig ist “.