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Pressemitteilung

Bienen retten – das dramatische Artensterben stoppen! - Der lange Weg zu einem besseren Bayerischen Naturschutzgesetz!

Das am 18. Mai von der Ökologisch-Demokratischen Partei gestartete und von weit über 50 Gruppen und Organisationen unterstützte Volksbegehren „Rettet die Bienen – stoppt das Artensterben“ hat die erste Hürde mit Bravour genommen. Am 5. Oktober werden die Initiatoren weit mehr als die erforderlichen 25.000 Unterstützungsunterschriften beim Innenministerium einreichen. Dieses muss das Volksbegehren (VB) auf seine Zulässigkeit prüfen. Hält das Innenministerium das VB nicht für zulässig, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden.

Wird es zugelassen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen (10 Werktagen) mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten (etwa 1 Million bayerische Wahlberechtigte) nochmals in Listen eintragen, die in Amtsräumen ausliegen. Hierfür gibt das Innenministerium den Zeitraum für die Eintragung bekannt. Die Bekanntmachung hat bis spätestens sechs Wochen nach Einreichung des vollständigen Antrags zu erfolgen oder spätestens vier Wochen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die Eintragungsfrist beginnt zwischen acht und zwölf Wochen nach der Bekanntgabe. Das Ergebnis der Eintragung stellt der Landeswahlausschuss fest. Haben sich mehr als 10 Prozent der Stimmberechtigten eingetragen, liegt ein rechtsgültiges Volksbegehren vor.

"Das Volksbegehren gilt als schwierig, aber nicht als unmöglich, wie erfolgreich durchgeführte Volksbegehren der ÖDP zeigen (Abschaffung des Bayerischen Senats im Jahr 1998 und konsequenter Nichtraucherschutz im Jahr 2010)", so die ÖDP-Kreisvorsitzende. Die örtliche ÖDP, die nach Aussagen von Gabriela Schimmer-Göresz knapp 3.000 Unterschriften zum guten Ergebnis beigesteuert hat, ist optimistisch. "Wir haben quasi schon die 10 Prozent der Wahlberechtigten für die zweite Stufe mit unserem Anliegen erreicht".

Es kommen nun Staatsregierung und Landtag ins Spiel. Zu einem rechtsgültigen Volksbegehren muss die Bayerische Staatsregierung innerhalb von vier Wochen ihre Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag vorlegen. Spätestens drei Monate danach muss der Landtag das VB behandeln und hat dabei drei Möglichkeiten: Er kann die Gesetzesvorlage des VB annehmen, dann ist ein Volksentscheid unnötig. Lehnt der Landtag ab, muss es innerhalb von drei Monaten zum Volksentscheid kommen. Diesem Volksentscheid kann der Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative zur Abstimmung stellen. Auch der Landtag kann die Rechtsgültigkeit des VB bestreiten. Dann wäre der Bayerische Verfassungsgerichtshof anzurufen. Angenommen, alle Hürden werden genommen.... Der Volksentscheid gleicht einer Wahl mit Wahlbenachrichtigungskarte und Briefwahlmöglichkeit. Und: Es entscheidet die Mehrheit!

Schimmer-Göresz hofft, dass am Ende ein Bayerisches Naturschutzgesetz steht, das konsequentere Maßnahmen für den Artenerhalt vorsieht. Denn die Aussichten sind düster, so die ÖDP-Kreisvorsitzende: "Wir erleben derzeit das größte Artensterben seit den Dinosauriern und dürfen nicht mehr länger zusehen. Über 50 Prozent der Bienenarten und über 80 der Falter sind bereits verschwunden. Auch Vögel und viele andere Arten sind in ihren Beständen drastisch dezimiert. Schlimm genug, dass Staatsregierung und Landtag nicht längst reagieren und erst ein Volksbegehren für Bewegung sorgen muss."

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