Pressemitteilung
Das Neueste zum Wahl-O-Mat
Das Kultusministerium hat sich entschieden, den Wahl-O-Mat nicht weiter zu betreiben. Es reagiert damit auf einen Antrag auf einstweilige Anordnung, der von der ödp vergangene Woche beim Verwaltungsgericht München eingereicht wurde.
ödp-Landesvorsitzender Bernhard Suttner stellte heute bei einer Pressekonferenz den Stand der Dinge aus Sicht der ödp vor. Statement siehe Anhang.
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Die ödp verlangt die Berücksichtigung bei der staatlichen Wahlinformation "Wahl-O-Mat"
Spielverderber ist nicht die ödp sondern das Kultusministerium!
Statement des Landesvorsitzenden Bernhard G. Suttner
Es liegt uns völlig fern, den Wahl-O-Mat verhindern zu wollen.
Unser Anliegen ist die Gleichbehandlung aller Bewerber durch eine unmittelbar staatliche Stelle wie es die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit als Teil der Kultusministeriums ist � ebenso wie die Bundeszentrale für politische Bildung als Rechteinhaberin am Wahl-O-Mat und der Bayerische Jugendring als Partner der Aktion. Die Träger dieser Aktion sind insgesamt unmittelbar oder mittelbar Teil der staatlichen Sphäre. Hier gelten in Sachen Wahlvorbereitung, Wahlinformation und Wahlwerbung die strengsten Gleichbehandlungs- bzw. Verbotsregeln.
Wir haben rechtzeitig unseren Anspruch auf Gleichbehandlung mit den nicht im Parlament vertretenen Bewerbern angemeldet. Ein erster Brief ging bereits am 12. Juni 2007 an den Präsidenten der Bundeszentrale mit Abdruck an den BJR. Weil das Schreiben unbeantwortet blieb, habe ich am 3. April 2008 nochmals schriftlich nachgefragt. Auch dieses Schreiben wurde nicht beantwortet!
Am 7.August 2008 habe ich persönlich in der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit vorgesprochen und unseren Anspruch auf Berücksichtigung im Wahl-O-Mat vorgebracht. In freundlicher Atmosphäre wurde mir dort gesagt, dass dies leider wegen der Regeln des Rechteinhabers nicht möglich sei. Daraufhin hat der Landesvorstand der ödp/Bündnis für Familien den Rechtsweg beschritten.
Die Reaktion des Kultusministeriums ist in unseren Augen unangemessen: Der Rückzug des gesamten Projektes verhindert die rechtliche Klärung, die unserer Meinung nach notwendig gewesen wäre. Der jetzt gegen uns erhobene Vorwurf, �Spielverderber� zu sein, trifft weit zutreffender das Kultusministerium, das sich ganz offensichtlich der Entscheidung des Gerichts nicht stellen wollte. Wir selbst hätten ganz selbstverständlich ein wie auch immer ausgefallenes Urteil akzeptiert.
Wohlwollend kann ich die Entscheidung des Ministeriums allerdings auch so deuten:
Man hatte von Anfang kein gutes Gefühl bei dieser Aktion, weil man um das Neutralitätsgebot hinsichtlich aller staatlichen Institutionen im Wahlkampf weiß. Unser Antrag kam sozusagen gerade recht: An der Einstellung einer nicht geliebten, zweifelhaften Sache ist jetzt nicht das Ministerium schuld, sondern die ödp. Dabei wird nicht mehr gesehen, dass wir nicht primär auf das Ende des Wahl-O-Mat in Bayern aus sind, sondern auf seine faire Gestaltung.
Ein Wort zu den vorgebrachten Kriterien für unsere Nicht-Zulassung zum Wahl-O-Mat:
Das Erreichen eines Wertes von 3% bei einer demoskopischen Wahlprognose führt sich durch die Gesetze der Demoskopie selbst ad absurdum: Je nach Ernsthaftigkeit des Instituts rechnen die Demoskopen selbst mit einer Schwankungsbreite von bis zu 2% +/- bei ihren Ergebnissen. Das führt dazu, dass Kleinparteien demoskopisch überhaupt nicht seriös beurteilt werden können. Nun aber genau dieses zweifelhafte Kriterium zum einzigen zu erheben, mit dem eine staatlich zu verantwortende Wahl-Information mit dem Charakter eine Wahl-Empfehlung - also solche wird sie nämlich von den Nutzern erlebt - begründet werden soll, ist absolut unhaltbar.
Die Organisatoren des Wahl-O-Mat hätten andere Kriterien für die Auswahl der noch nicht im Parlament vertretenen Parteien nutzen können:
- die kontinuierliche landespolitische Tätigkeit einer Partei
- die kommunalpolitische Verankerung der Partei
- die Dichte der Organsationsstruktur im Freistaat
- und vor allem die Frage, ob eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet oder gar als extremistisch eingeschätzt und überwacht wird.
Mit diesen Kriterien hätten - sachlich begründet - extremistische Parteien vom Wahl-O-Mat ausgeschlossen werden können. Denn dies empört mich besonders: Man sagt mir, wir würden mit unserer Klage schlußendlich auch den Rechtsextremisten die Türe zum Wahl-O-Mat öffnen. Die von mir genannten Kriterien sind weit ernsthafter als alle demoskopisch-quantitativ ausgerichteten Kriterien des Kultusministeriums und geben zusätzlich die Gewähr dafür, dass Extremisten ausgeschlossen bleiben.
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter
Presseservice(at)oedp-bayern(dot)de oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.