Pressemitteilung
Familiäre Pflege ist dem Staat nur die Hälfte wert
ÖDP kritisiert Bundesverfassungsgericht
Entsetzt und enttäuscht hat der familienpolitische Sprecher der ÖDP in Bayern, Ulrich Hoffmann, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Gründonnerstag reagiert. Darin haben die Richter entschieden, dass häusliche Pflege legitimerweise diskriminiert werden darf.
Bei gleicher Belastung sollen Angehörige 47% bis 54% weniger Pflegegeld als kommerzielle Pflegedienste erhalten. „Das ist erbärmlich und eine traurige Mißachtung der Pflegeleistung von Familien,“ sagt Hoffmann, der auch stellvertretender Landesvorsitzender des Familienbundes in Bayern ist. Hintergrund des Urteils vom Donnerstag war eine Klage, in der Angehörige einen Mann in der Pflegestufe III bis zum Tod gepflegt und dafür ein monatliches Pflegegeld von 665 € erhalten hatten. Ein Pflegedienst hätte für den gleichen Fall 1432 € erhalten. Die ÖDP sieht in dieser Schlechterstellung pflegender Angehöriger einen handfesten politischen Skandal, den der Deutsche Bundestag zu verantworten habe. Dieser habe die eklatante Diskriminierung pflegender Angehöriger gegenüber „professionellen“ Pflegediensten gesetzlich verankert. „Wir fordern die Politik dringend auf, die unerträgliche Schlechterstellung pflegender zu beenden. Der Grundsatz dass gleiche Leistung auch gleiche Anerkennung verdient muss endlich auch für pflegende Angehörige gelten,“ so Hoffmann.