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Pressemitteilung

Leserbrief zu „Entscheidung über Akteneinsicht vertagt“ in MZ vom 11.2.2012

Eingesandt von: Lucia Fischer

Was ich da lese, befremdet doch sehr. Nach Artikel 30 (3) der Bayerischen Gemeindeordnung gilt: „Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“  Das kann er nach meinem Dafürhalten aber nur tun, wenn ihm Informationen, die seiner Entscheidungsfindung dienen, nicht vorenthalten werden. Sich ausschließlich auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu verlassen und relevante Beschlussbestandteile, wie z.B. Verträge, gar nicht einsehen zu wollen, ist ein Armutszeugnis für das freie Mandat. Ich kann hier das Verhalten der Stadtratsmehrheit nicht nachvollziehen und fühle mich an Vorgänge bei der Landesbank erinnert. Der damalige Finanzminister Faltlhauser hat sich bei seinen Entscheidungen beim Kauf der Hypo Alpe Adria zu sehr auf die Beschlussvorschläge des Landesbank-Vorstandes verlassen und sieht sich nun mit hohen Schadensforderungen konfrontiert. Auch wenn die Vorgänge im Memminger Stadtrat keinen Straftatbestand darstellen, so ist ein Stadtrat, der seine Überwachungsfunktion auf Kosten der Bürger nicht nur nicht wahrnimmt, sondern sogar ablehnt, meiner Meinung nach am falschen Platz und gehört ausgewechselt. Ich zumindest kann die nächste Kommunalwahl kaum mehr erwarten.

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