Pressemitteilung
ödp: Atomlobby hat sich mal wieder durchgesetzt
Bundesverwaltungsgericht gibt Atomkraftwerksbetreibern mehr Freiraum bei Störfällen ödp: Atomlobby hat sich mal wieder durchgesetzt
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat einer Klage des Energiekonzerns EnBW stattgegeben. Danach müssen in Zukunft bei kleineren Zwischenfällen in Atomkraftwerken mit geringfügiger Überschreitung der Grenzwerte diese Kraftwerke nicht mehr abgeschaltet werden. Die Betreiber sind aber weiterhin verpflichtet die Aufsichtsbehörde zu informieren.
Mit diesem Urteil kippte das Bundesverwaltungsgericht wichtige Teile einer bisher bestehenden Anweisung des Bundesumweltministeriums, wonach auch bei kleineren Störfällen eine Abschaltung vorgesehen war.
Aus der Sicht der bayerischen ödp zeigt diese Entscheidung ganz offensichtlich wieder einmal Macht und Einfluss der Atomlobby in unserem Staatswesen. Obwohl mit Sicherheit bei etlichen Störfällen nicht sofort Ursache und Auswirkungen bekannt sind, darf zunächst mit voller Kraft weiter produziert werden, um den Gewinn der Energiekonzerne nicht zu schmälern. Die Interessen der durch Atomkraftwerke gefährdeten Menschen erscheinen zweitrangig.
Völlig unklar ist bei dieser Verwaltungsgerichtsentscheidung, was unter einem kleinen Störfall mit geringer Überschreitung der Grenzwerte zu verstehen ist. Bisher wussten die Betreiber von Atomkraftwerken, dass bei Störfällen das Herunterfahren der Produktion mit entsprechenden Gewinnausfällen die Folge war. Trotz des dadurch gegebenen Interesses an möglichst wenigen Störfällen, weist das Bundesamt für Strahlenschutz für das Jahr 2006 insgesamt 130 Störfälle in den deutschen Atomkraftwerken aus. Es ist zu befürchten, dass nach Wegfall der bisherigen Sanktion "Abschaltung" die Zahl der Störfälle steigen wird.
Die ödp fordert den Gesetzgeber auf, verschärfte klare Regelungen für die Abschaltung von Atomkraftwerken bei Störfällen zu schaffen.
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