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Pressemitteilung

Wichtiger rechtlicher Hinweis zum Volksbegehren Nichtraucherschutz!

Wer beruflich verhindert oder krank ist, bekommt einen Eintragungsschein.

Vom 19.11. bis zum 2.12. läuft in ganz Bayern das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“. ÖDP-Geschäftsführer Urban Mangold weist darauf hin, dass eine Briefwahl nicht möglich ist. „Man muss persönlich mit Personalausweis im Rathaus seiner Gemeinde erscheinen und sich in die dort ausliegenden Listen eintragen. Wer aber aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund den Eintragungsraum nicht aufsuchen kann, bekommt auf Antrag von seiner Gemeinde einen Eintragungsschein. Dieser ermöglicht die Eintragung in jeder anderen bayerischen Kommune. Den Eintragungsschein kann man formlos per Post, Mail oder Fax oder unter www.nichtraucherschutz-bayern.de beantragen.
Wer an Eides statt versichert, dass er während des gesamten Eintragungszeitraums so krank sind, dass er gar keinen Eintragungsraum aufsuchen können, darf zur Unterzeichnung eine Hilfsperson beauftragen, die stellvertretend im Eintragungsraum unterschreibt.

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